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Kirchenpflege

Die Kirche im Kanton Zürich kennt eine doppelte Leitungsstruktur. Die innerkirchliche mit Pfarrer/bzw. Gemeindeleiter, Bischof und Papst und, seit der staatlichen Anerkennung im Jahr 1963, die staatskirchenrechtlich verfasste Struktur mit Kirchenpflege, Synodalrat und Synode.

Die Kirchenpflege wird an der Kirchgemeindeversammlung alle 4 Jahre gewählt. Ihre Aufgabe ist es Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen das Pfarreileben sich entfalten kann. Dazu gehört hauptsächlich die haushälterische Verwaltung der Steuergelder, Personen anzustellen und die Betreuung der Liegenschaften.

Kontakt

Andreas Ruckstuhl

Präsidium

Robert Fretz

Finanzen

Christof Eberle

Aktuariat

Irena Gasparevic

Liegenschaften

Sergio Messere

Liegenschaften

Katharina Turan

Aktuariat

Marina Woski

Personal