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Kirchenpflege

Die Kirche im Kanton Zürich kennt eine doppelte Leitungsstruktur. Die innerkirchliche mit Pfarrer/bzw. Gemeindeleiter, Bischof und Papst und, seit der staatlichen Anerkennung im Jahr 1963, die staatskirchenrechtlich verfasste Struktur mit Kirchenpflege, Synodalrat und Synode.

Die Kirchenpflege wird an der Kirchgemeindeversammlung alle 4 Jahre gewählt. Ihre Aufgabe ist es Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen das Pfarreileben sich entfalten kann. Dazu gehört hauptsächlich die haushälterische Verwaltung der Steuergelder, Personen anzustellen und die Betreuung der Liegenschaften.

Beschluss / Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 9. Juni 2024

Zur Information stellen wir Ihnen hier den Beschluss und das Protokoll zum Herunterladen zur Verfügung.

Kontakt

Robert Fretz

Sergio Messere

Andreas Ruckstuhl

Katharina Turan

Marina Woski