Die Kirche im Kanton Zürich kennt eine doppelte Leitungsstruktur. Die innerkirchliche mit Pfarrer/bzw. Gemeindeleiter, Bischof und Papst und, seit der staatlichen Anerkennung im Jahr 1963, die staatskirchenrechtlich verfasste Struktur mit Kirchenpflege, Synodalrat und Synode.
Die Kirchenpflege wird an der Kirchgemeindeversammlung alle 4 Jahre gewählt. Ihre Aufgabe ist es Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen das Pfarreileben sich entfalten kann. Dazu gehört hauptsächlich die haushälterische Verwaltung der Steuergelder, Personen anzustellen und die Betreuung der Liegenschaften.
Kontakt

Andreas Ruckstuhl
Präsidium

Robert Fretz
Finanzen

Christof Eberle
Aktuariat

Irena Gasparevic
Liegenschaften

Sergio Messere
Liegenschaften

Katharina Turan
Aktuariat

Marina Woski
Personal
