Am 19. Mai 1961 um 10.00 Uhr wurde die Stiftungsurkunde der «Katholischen Kirchenstiftung St. Georg» auf dem Notariat in Elgg beglaubigt. Bereits 1959 wurde der Beschluss gefasst in Elgg eine katholische Kirche zu bauen. Es bestand die Möglichkeit einen Bauplatz an der Winterthurerstrasse 5 zu kaufen. Dazu brauchte es eine juristische Person, die als Käuferin auftreten konnte.
Als nach der Reformation im Kanton Zürich wieder Pfarreien gegründet werden konnten und diese für ihre Gottesdienste Kirchen bauen wollten, wirkten die Erfahrungen der Reformation noch nach. Weil die Bevölkerung damals zum reformierten Glauben wechselte, wurde auch in den Kirchen die neue Lehre gepredigt. Diese Erfahrungen hatten dazu bewogen Stiftungen zu gründen. Der Besitz einer Stiftung kann nicht einem anderen Zweck zugeführt werden, auch wenn die Mehrheit der Mitglieder es wollen. Die in der Stiftungsurkunde festgehaltenen Bestimmungen müssen beibehalten werden. Die Kirchenstiftung ist bischöflichen Rechtes. Die Mitglieder werden nicht gewählt, sondern vom Bischof ernannt. Das Tagesgeschäft kann der Stiftungsrat selbständig erledigen. Bei wichtigen Entscheidungen hat aber der Bischof das letzte Wort. Gemäss Stiftungsurkunde zählt die Elgger-Stiftung 5-7 Mitlieder, wobei der Generalvikar und der Dekan von Amtes wegen Mitglied sind. Aktuell gehören dem Stiftungsrat an:
Seelsorgeraumpfarrer Beat Auer, Patrick Reiter, Kassier, Judith Trüb, Aktuarin und Jürgen Kaesler, Präsident.
Meist arbeitet die Stiftung im Stillen. Sie verfügt über keine grossen flüssigen Mittel. Diese belaufen sich per Ende 2022 auf Fr. 55`634.32. Dazu kommen noch Anlagevermögen, Obligationen ZLB von 50`000 und ein Darlehen an die Kirchgemeinde von ebenfalls Fr. 50`000. Wichtigster Vermögensposten ist das Land, auf dem die Kirche steht. Dieses erscheint mit Fr. 79’380.00 in der Bilanz. Die Kirche selbst gehört der Kirchgemeinde und wird von der Kirchenpflege verwaltet und unterhalten. Für das Land erhält die Stiftung einen, mehr symbolischen Zins, von Fr. 100.00. Zusammen mit dem Verrechnungssteuerguthaben ergibt dies ein Total der Aktiven von Fr. 235’066.82. Im Rechnungsjahr 2022 schrieb die Stiftung einen Verlust von Fr. 10’442.85. Der Grund ist eine Spende an die Orgel-Renovation von Fr. 10’000.– Solche Beiträge an die Bedürfnisse der Pfarrei entsprechen dem Stiftungszweck. In früheren Jahren hat die Stiftung z.B. die Tische im Pfarreisaal finanziert.
Die Kirchenstiftung St. Georg ist eine kleine Stiftung mit relativ wenig Vermögen. Trotzdem muss sie im Handelsregister eingetragen und die Stiftungsmitglieder namentlich registriert werden.
Es gibt kirchliche Stiftungen, die über beträchtliche Vermögen verfügen. Deshalb müssen alle diese juristischen Personen, aufgrund des Geldwäschereitgesetzes, ins HR eingetragen werden.
In der Stiftungsrechnung werden alle Einnahmen der Pfarrei verbucht, so z.B. die Antoniuskasse und alle Kollekten. Die Rechnung wird durch die Rechnungsprüfungskommission geprüft. Zusammen mit dem Revisionsbericht gehen dann die Rechnungsunterlagen an den Bischof nach Chur, den Generalvikar in Zürich und den Dekan von Winterthur, zur Einsicht und Prüfung. Auch wenn keine grossen Beträge umgesetzt werden, so ist es wichtig, dass die Finanzen sauber verbucht und die Bewegungen geprüft und transparent sind. Ich danke den Mitgliedern der Stiftung und der Rechnungsprüfungskommission für ihren wertvollen Dienst.
Martin Pedrazzoli